Die Karl Meyer Gruppe. Karl Meyer Akademie

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Seminare und Schulungen

- Stand: Juni 2018 -

Die Rechtsbeziehungen zwischen der KARL MEYER Akademie GmbH als Auftragnehmer und dem Auftraggeber bestimmen sich ausschließlich nach den Allgemeinen Teilnahmebedingungen des Auftragnehmers.

§ 1 Anmeldung
(1) Die Anmeldung hat seitens des Auftraggebers grundsätzlich per Brief, Fax, E-Mail oder über das Onlineportal des Auftragnehmers zu erfolgen. Im Einzelfall ist auch eine telefonische Anmeldung möglich. Anmeldungen sind grundsätzlich verbindlich.
(2) Die Anmeldebestätigungen werden in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen erstellt.
(3) Um die Vermittlung der Seminarinhalte zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl bei allen Seminaren begrenzt.
(4) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung durch den Auftragnehmer rechtswirksam zustande.


§ 2 Preis und Leistungsumfang
(1) Der Preis zzgl. USt. umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und, sofern angekündigt, Seminarunterlagen und Verpflegung. Des Weiteren ist die Ausstellung der Teilnahmebescheinigung im Preis enthalten. Zertifikate werden mit 5 Euro pro Zertifikat berechnet.
(2) Anreise und Übernachtung sind nicht im Preis enthalten.
(3) Sofern keine anderen Zahlungsziele vereinbart werden, sind Rechnungen mit Zugang fällig und sofort unter Angabe der Seminarbezeichnung auf das Bankkonto des Auftragnehmers zu überweisen.
(4) Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt, sofern es sich nicht um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit dieses auf Ansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag beruht.

§ 3 Stornierung
(1) Eine Stornierung ist bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei. Bei Stornierung bis 7 Tage vor Seminarbeginn sind 50 % des Preises zu zahlen. Danach ist der volle Preis zu entrichten.
(2) Eine Stornierung muss schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.
(3) Der Auftraggeber kann eine Teilnahmeberechtigung jederzeit auf einen Ersatzteilnehmer übertragen. Hierzu muss der Auftraggeber vor Beginn des Seminars den Auftragnehmer über den Namen des Ersatzteilnehmers informieren.

§ 4 Änderungsvorbehalt
(1) Unplanmäßige Änderungen sowie die Verschiebung oder Absage eines Seminars (z. B. wegen Ausfall des Referenten, fehlender Mindestteilnehmerzahl) behält sich der Auftragnehmer vor. Über notwendige Änderungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend informieren.
(2) Für den Fall, dass ein Seminar verschoben oder abgesagt werden muss, kann der Auftraggeber ersatzweise ein anderes, kostenmäßig vergleichbares, Seminar des Auftragnehmers buchen oder vom Vertrag mit dem Auftragnehmer zurücktreten.
(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche können vom Auftraggeber nicht geltend gemacht werden.
(4) Bei Ausfällen oder eingeschränkter Durchführung von Leistungen aufgrund höherer Gewalt, wie z. B. Krisen, Kriegen, Naturkatastrophen, verkehrstechnischen Behinderungen und dergleichen, kann der Auftraggeber hieraus ebenfalls keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

§ 5 Teilnahmebescheinigungen
Über die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Teilnahmebescheinigung oder ein Zertifikat aus.

§ 6 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom Auftragnehmer gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
(3) Der Auftragnehmer haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) In allen anderen Haftungsfällen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis sowie wegen unerlaubter Handlung ausgeschlossen, sodass der Auftragnehmer nicht für Vermögensschäden des Auftraggebers haftet.
(5) Soweit die Haftung des Auftragnehmers aufgrund der vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von gesetzlichen Vertretern, Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auf-tragnehmers.

§ 7 Urheberrechte
(1) Der Auftragnehmer behält sich sämtliche Rechte an den Seminarunterlagen vor. Das betrifft insbesondere die Rechte zur Übersetzung, Vervielfältigung und des Nachdrucks der gesamten Unterlagen oder von Teilen daraus.
(2) Kein Teil der Seminarunterlagen darf ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers geändert, reproduziert, zur öffentlichen Wiedergabe genutzt, an Dritte weitergegeben oder insbesondere zur Gestaltung von Schulungsveranstaltungen verwendet werden.

§ 8 Streitschlichtungsverfahren (§ 36 VSBG)
Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformklausel.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag Stade. Der Auftragnehmer behält sich jedoch vor, seine Ansprüche auch vor dem zuständigen Gericht des Sitzes des Auftraggebers geltend zu machen.