Neue DIN-Normen zu Verbandskästen in Schulen und Betrieben
Bisherige Verbandkästen samt Inhalt behalten Gültigkeit
Mit Wirkung zum 1. November 2021 sind die geänderten DIN-Normen 13157 und 13169 in Kraft getreten. Beide beinhalten Empfehlungen zum Inhalt von Erste Hilfe Material-Kästen oder umgangssprachlich: Verbandskästen. Während die DIN 13157 die sogenannten kleinen Verbandskästen behandelt, beschreibt die DIN 13169 die Norm für den sogenannten großen Verbandskasten. Sie kommen in unterschiedlichen Bereichen zum Einsatz. Der kleine Verbandskasten muss in Betrieben oder Einrichtungen mit bis zu 50 Mitarbeitern vorhanden sein. Bei Betrieben oder Einrichtungen mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen große Verbandskästen vorgehalten werden (siehe DGUV-V1).
Änderung der Inhaltsmengen
Im Rahmen der Neuauflage der DIN-Normen wurden die Inhaltsmengen von Verbandskästen angepasst. Eins vorab: Es sind keine Erste-Hilfe-Materialien entfallen. Stattdessen wurden die Inhaltsmengen erhöht. So beinhalten kleine Verbandskästen künftig zusätzlich 4 Stück Feuchttücher sowie 2 Gesichtsmasken (gemäß DIN EN 14683). Außerdem wurde die Menge der Pflaster erhöht. Ein großer Verbandskasten beinhaltet jeweils die doppelte Menge der Erste-Hilfe-Materialien. Davon ausgenommen sind jedoch die Schere, Inhaltsliste sowie die Erste Hilfe Broschüre. Sie sind in beiden Kästen jeweils einmal vorhanden.
Bisherige Erste Hilfe Kästen bleiben erlaubt
Auch nach der Ratifizierung der neuen Normen behalten bisherige Verbandskästen sowie Erste Hilfe Materialien Gültigkeit und dürfen weiterhin bis zu ihrem Ablaufdatum eingesetzt werden. Neu produzierte Materialien werden von den Herstellern jedoch gemäß der neuen DIN-Normen gefertigt.
Weitere Informationen
Sie haben Fragen, welche Norm für Ihren Betrieb oder Ihre Einrichtung gültig ist? Unsere Betriebsbeauftragten helfen Ihnen gern weiter. Vereinbaren Sie einen Termin. Ganz einfach anrufen unter 04770 801 539 oder E-Mail senden an akademie@karl-meyer.de