Die Karl Meyer Gruppe. Karl Meyer Akademie

Regelmäßige Überprüfung ist notwendig und gewährleistet Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, Unterweisungen

Die Arbeitsschutzdokumente dienen nicht nur dem Nachweis gegenüber Behörden und öffentlichen Trägern, sondern auch gegenüber der Staatsanwaltschaft bei schweren Arbeitsunfällen. Allein aus diesem Grund sollten Unternehmen die Verpflichtung zur Arbeitsschutzdokumentation ernst nehmen. Doch Arbeitsschutz ist auch Mitarbeiterschutz: Wer regelmäßig die Arbeitsschutzdokumentation aktualisiert, setzt sich immer auch mit den realen Gefährdungen am Arbeitsplatz auseinander. Wer daraufhin seine Mitarbeiter unterweist und einbindet, kann so dazu beitragen, das Risiko für Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu minimieren. Die DGUV empfiehlt deshalb, einmal pro Jahr die Gefährdungsbeurteilungen zu überprüfen und ggf. an neue Gegebenheiten anzupassen. Mögliche Gründe für nötige Anpassungen können folgende sein:

  • Neu- oder Umbau von Betriebsanlagen oder Einrichtungen
  • Beschaffung oder Umrüstung technischer Arbeitsmittel, z. B. Maschinen oder Werkzeuge
  • Änderung der Mitarbeiterstruktur
  • Arbeitsunfälle, Beinahe-Unfälle, kritische Situationen
  • Verdacht auf Berufskrankheiten oder arbeitsbedingte Verursachung von Erkrankungen
  • Änderung der Vorschriften

Die Ergebnisse der Überprüfung, die daraus abgeleiteten Maßnahmen sowie deren Wirksamkeitsprüfung müssen dokumentiert werden. Gab es Änderungen in den Gefährdungsbeurteilungen, hat dies direkte Auswirkungen auf die Betriebsanweisungen. Auch diese sollten angepasst werden. Dabei stellen sich folgende Fragen: Wird in der Praxis so gearbeitet wie es die Betriebsanweisung vorsieht oder wurde ein Arbeitsverfahren geändert? Wurden neue Maschinen angeschafft oder bestehende umgerüstet?

Mitarbeiter sollten auf Grundlage der jeweils aktuellen Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen mindestens einmal pro Jahr unterwiesen werden. Wichtig: Diese Unterweisung muss schriftlich dokumentiert werden, denn sie gilt sonst als nicht durchgeführt.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Arbeitsschutzdokumentation stehen Ihnen unsere Betriebsbeauftragten gern zur Seite. Vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin bei Jannik Hammermeister unter 04770 801 539.