Die Karl Meyer Gruppe. Karl Meyer Akademie

Wichtige Hinweise

Fristüberschreitungen bei Fach- und Sachkundekundenachweisen

Aufgrund von Einschränkungen durch die Maßnahmen zur Eingrenzung des Corona-Virus kommt es zu zeitlichen Überschreitungen der gesetzlichen Fortbildungspflichten. Bitte beachten Sie die rechtlichen Konsequenzen. Zur Absicherung regionaler Besonderheiten sprechen Sie bitte direkt mit Ihrer Überwachungsbehörde.
 

Abfallwirtschaft und Entsorgungsfachbetriebe

Die Einhaltung der Fristen des § 9 Abs. 2 Satz 2 AbfBeauftrV, § 5 Abs. 3 Satz 2 AbfAEV sowie des § 9 Abs. 3 Satz 2 EfbV ist für viele Kunden derzeit nicht möglich. Daher werden alle zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. November 2020 auslaufenden Lehr­gangsbescheinigungen, die bei uns erworben wurden bis zum 1. Dezember 2020 anerkannt. Im Zweifel fragen sie bei Ihrer Genehmigungsbehörde nach.
 

Asbest

Absagen von Fortbildungslehrgängen nach TRGS 519 Anlage 5 zum Erhalt der Sachkunde für Tätig­keiten mit asbesthaltigen Materialien führen zu Überschreitungen der 6jährigen Fristen. Personen, die betroffen sind müssen sich in den Bundesländern, in denen sie tätig sind, nach den dortigen aktuellen Verfahrensweisen erkundigen.

 

Stand: April 2020