Die Karl Meyer Gruppe. Karl Meyer Akademie

Neu: CO2-Bepreisung für Abfall-Verbrennungs-Anlagen

Dr. Markus Ehrmann ist zu Gast beim 17. Abfall- und Gefahrguttag

Das Bundeskabinett hat am 13.07.2022 Änderungen am Brennstoffemissionshandelsgesetz beschlossen.

Abfallverbrennungsanlagen waren bislang aus dem Anwendungsbereich des Emissionshandels ausgeschlossen und zahlten keinen CO2-Preis für ihre fossilen Emissionen. Jetzt wird der Emissionshandel auch auf Abfall als Brennstoff ausgeweitet. Pro Tonne fallen 35 EUR als CO2-Bepreisung an.

Die gute Nachricht für die Abfallwirtschaft: Die Anteile des Abfallstromes, die einer stofflichen Verwertung zugeführt werden können, sind mit keiner Abgabe belastet. Hier sind Verschiebungen der Stoffströme zu erwarten, Trennung und Sortierung werden wirtschaftlich interessanter.

Zusammen mit dem momentan hohen Ölpreis besteht die Erwartung, dass insbesondere die Kunststoffabfallaufbereitung einen großen Entwicklungsschub erhält.

Rechtsanwalt Dr. Markus Ehrmann, Spezialist für Klimaschutzrecht, Emissionshandel und öffentliches Energierecht, wird die Folgen für die Entsorgung auf dem 17. Abfall- und Gefahrguttag der Karl Meyer Akademie in Hamburg vertiefen.

Weitere Informationen zum Abfall- und Gefahrguttag gibt es hier (Link klicken).