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BRANDgefährlich? Lithium-Ionen-Batterien schon lange auf dem Markt ...

... und immer wieder BRANDheißes Thema!

Lithium-Ionen-Batterien bieten eine Reihe an Vorteilen, darum sind sie so beliebt. Doch eben einige dieser Vorteile bergen auch ein hohes Gefahrenpotential. Wie gefährlich die hilfreichen Energiespeicher wirklich sind und worauf Sie bei der Verwendung achten müssen, lesen Sie hier.

Neben dem praktisch nicht wahnehmbaren Memory-Effekt bei Akkus sind die geringe Selbstentladung sowie die hohe Energiedichte auf kleinem Raum die großen Vorteile von Lithium-Ionen-Batterien. Aber gerade der letzte Punkt birgt auch ein hohes Gefahrenpotential. So kann diese hohe Energiedichte im Ernstfall einen großen Schaden anrichten, denn die Energie kann dann schlagartig freigesetzt werden.

Generell sind Lithium-Ionen-Batterien heutzutage so konstruiert, dass sie bei ordnungsgemäßer Handhabung und sachgerechter Lagerung als sicher gelten. Ein Restrisiko verbleibt jedoch: Beschädigung, falsches Lagern, Befördern und Laden können zu einer Überhitzung führen. Tritt diese ein, wird die Lithium-Ionen-Batterie brandgefährlich. Weitere Punkte, die die Akku-Zelle schädigen können, sind Überladung oder Tiefenentladung, denn auch die eingebaute Sicherungselektronik kann versagen. Kommt es zu einem Batteriebrand, steigen die Temperaturen aufgrund von Reaktionen in der Batterie teilweise auf bis zu 800 °C. Neben der hohen Brandgefahr, die in Form von Stichflammen besteht, können weitere Gefährdungen durch das Bersten der Akkus auftreten. Splitter fliegen durch die Luft und Elektrolytflüssigkeit kann austreten, diese ist ätzend und kann mit der Umgebungsluft zu giftigen Verbindungen reagieren.


Was tun, wenn es doch zum Brand kommt?

Brände von Lithium-Ionen-Batterien gelten weiterhin als schwer löschbar. Entgegen früheren Behauptungen ist Wasser nachweislich ein geeignetes Löschmittel. Versuche des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben die Wirksamkeit von Sprinkleranlagen bestätigt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht Löschversuche mit Hand-Feuerlöschern aufgrund der hohen Eigengefährdung als „äußerst kritisch“ an. Lithium-Ionen-Akkus, welche eine ungewöhnliche Hitzeentwicklung oder Rauchbildung aufweisen, sollten unverzüglich in einen mit Wasser oder speziellem Löschgranulat für Lithiumbrände gefüllten und dafür zugelassenen Behälter verbracht werden. Dabei stehen der Eigenschutz und die Unversehrtheit der Personen an vorderster Stelle. Nicht nur die hohen Temperaturen beim Brand, sondern auch austretende Substanzen können sehr gefährlich für den Menschen sein. So sind die austretenden Rauche sehr giftig beim Einatmen und es kann Flusssäure entstehen. Achten Sie bei beschädigten Akkus also unbedingt auf den Eigenschutz!


Was kann zu einer Fehlfunktion und einer Erhitzung führen?

Neben zum Beispiel Herstellungsfehlern können auch eine unsachgemäße Lagerung und Kurzschlüsse der Batteriepole zu Beschädigungen des Lithium-Ionen-Akkus führen. Hauptursache sind Beschädigungen des Lithium-Ionen-Akkus aufgrund von Stößen oder durch das Herunterfallen, aber auch thermische Einflüsse wie große Kälte oder Hitze (Feuer, direkte Sonneneinstrahlung). Auch eine nicht fachgerechte Aufladung oder Tiefenentladung kann den Akku beschädigen. Zuletzt sei hier die unsachgemäße Entsorgung der Lithium-Ionen-Batterien genannt, bei der es durch Kurzschlüsse der Batteriepole zu einer Überhitzung kommen kann. Das größte Problem bei der Feststellung, ob ein Akku defekt sein könnte, ist, dass dies von außen augenscheinlich nicht immer ersichtlich ist. Auch ein Akku, der von außen einwandfrei aussieht, kann durch einen Sturz oder ähnliches im Inneren eine Beschädigung und Fehlfunktion aufweisen.


Was kann ich tun, um Fehlfunktionen und Brände zu verhindern?

Es gibt einige Punkte, die helfen, Fehlfunktionen und Brände zu vermeiden:

  • Lithium-Ionen-Batterien auf keinen Fall kurzschließen
  • Nur die vom Hersteller zugelassenen Ladegeräte verwenden
  • Akkus nur unter Aufsicht laden
  • Ladegeräte vor Staub und Nässe schützen
  • Ladegeräte nur auf nicht brennbarem Untergrund betreiben
  • Ladegeräte nicht in der Nähe von brennbarem Material betreiben
  • Akkus beim Laden nicht abdecken
  • Akkus vor Ladebeginn auf Raumtemperatur erwärmen
  • Nicht in kaltem Zustand (unter 0 °C) laden
  • Akkus nicht tiefenentladen
  • Akkus unbedingt vor mechanischen Stößen und Beschädigungen schützen
  • Lithium-Ionen-Batterien nur für die dafür vorgesehenen Geräte benutzen
  • Lithium-Ionen-Batterien sind so zu transportieren oder entsorgen, dass die Batteriepole nicht kurzschließen
    (z. B. mit zugehöriger Schutzkappe in einer dafür vorgesehenen Verpackung oder mit isolierendem Klebeband)
     

Weitere Informationen zum Brandrisiko und Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Batterien finden Sie im „Fachbereich AKTUELL – FBFHB-018“ (Hinweise zum betrieblichen Brandschutz bei der Lagerung und Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus) und in Merkblatt VdS 3103:2019-06 (Lithium-Batterien).

 

Nicht nur brandgefährlich, sondern auf der Straße auch ein Gefahrgut

Lithium-Ionen-Batterien, die zum Betreiben von Handwerkzeugen o. ä. genutzt werden (Geräteakkus), sind Gefahrgüter. Als Handwerker können Sie Ihre einwandfreien Werkzeuge im Rahmen der sogenannten Handwerkerregelung weiterhin transportieren. Sind die Akkus beschädigt (schon ein restentleerter Akku, der sich nicht mehr aufladen lässt, ist als beschädigt einzustufen) oder gar kritisch beschädigt, müssen Vorschriften nach ADR eingehalten werden. Welche Vorschriften in welchen Fällen gelten, können Sie aus der Handlungshilfe des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. (Merkblatt Nr. 36 „Versand von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien in/mit Geräten: Umsetzung der Gefahrgut-Vorschrift“) entnehmen. Weitere Informationen zur Gefahrgutbeförderung (auch bei Lithiumbatterien) finden Sie auch in der DGUV Information 213-012 „Gefahrgutbeförderung in Pkw und in Kleintransportern“.
 

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