Die Karl Meyer Gruppe. Karl Meyer Akademie

Nicht vergessen: Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig beendet!

Zum 2. Februar 2023 wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig aufgehoben. Wir fassen das Wichtigste für Sie zusammen.

Die aktualisierte Arbeitsschutzverordnung ist nun im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden (Download PDF-Datei).

Alle umfassenden Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes enden zum 02. Februar 2023.

Damit sind die Sonderregelungen zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung am Arbeitsplatz bereits zwei Monate eher als geplant nicht mehr gültig. Zeitgleich erfolgt die Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr.

In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionschutzgesetzes zu beachten.

In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte jedoch künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.

Weitere Informationen finden Sie hier.