Die Karl Meyer Gruppe. Karl Meyer Akademie

Alles verstanden? Bieten Sie Schulungen und Unterweisungen auch in anderen Sprachen an

Wir unterstützen Sie dabei, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterweisen. Mehrsprachig und damit rechtssicher.

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, Schulungen und Unterweisungen in mehreren Sprachen anzubieten. So arbeiten zum Beispiel in vielen Unternehmen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen und aus verschiedenen Teilen der Welt zusammen. Schließlich bieten sowohl die Globalisierung als auch die Freizügigkeit in der EU viele Chancen, talentierte Arbeitskräfte aus dem Ausland als Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu gewinnen. Einige Unternehmen haben auch mehrere Standorte im Ausland. Für diese ist der Arbeitsschutz und die fachgerechte Schulung natürlich ebenso wichtig.

Entscheidend dabei ist, dass Ihre Unterweisungen und Schulungen von den Mitarbeiter:innen verstanden werden. Denn nur so können sie erfolgreich und rechtssicher unterwiesen werden. Vor allem beim Arbeitsschutz kann ein Missverständnis durch ein falsch verstandenes Wort fatal sein und zum Beispiel zu einem Unfall führen.

Für Kolleg:innen, die gut Deutsch sprechen gelernt haben, kann eine Unterweisung in der Muttersprache trotzdem viel angenehmer sein. Das gilt natürlich erst recht bei Mitarbeiter:innen, die nicht genug Deutsch sprechen.

Denn dadurch müssen die Mitarbeiter:innen nicht zuerst übersetzen, sondern können die Informationen schnell und einfach lernen und verstehen.

Übrigens: Auch der Gesetzgeber (§ 12 Arbeitsschutzgesetz) und die Berufsgenossenschaften (§ 7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“) positionieren sich eindeutig.

Es hat der Unternehmer bei der Übertragung von Aufgaben zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten. Sind sie dies nicht, weil sie z.B. die unterwiesenen Sicherheitsmaßnahmen nicht verstanden haben, ist der Unternehmer verpflichtet, sie nicht mit dieser Arbeit zu beauftragen.

Wir als Karl Meyer Akademie unterstützen Sie dabei, die Grundunterweisung mehrsprachig und rechtssicher durchführen:

In diesen Sprachen könne wir Sie unterstützen:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Arabisch
  • Bulgarisch
  • Griechisch
  • Italienisch
  • Kroatisch
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Spanisch
  • Thailändisch
  • Türkisch
     

Wir liefern aber gerne auch in anderen von Ihnen gewünschten Sprachen. Sprechen Sie uns einfach an.