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Lebensgefahr: Vorsicht beim Einsatz von CO₂-Feuerlöschern in Räumen

Beim Einsatz in kleinen und engen Räumen droht Erstickungsgefahr. Neue Berechnungsformel soll Sicherheit erhöhen.

Kohlendioxid (CO₂) wird häufig in tragbaren Feuerlöschern bereitgestellt. Das liegt daran, dass es im Gegensatz zu allen anderen Löschmitteln ein Feuer rückstandsfrei löscht und zudem nicht leitfähig ist. Deshalb sind elektrische Betriebsräume, Serveranlagen und Laboratorien bevorzugte Einsatzgebiete.

Aber Vorsicht: Der Einsatz von CO₂-Feuerlöschgeräten kann in kleinen und engen Räumen lebensgefährlich sein. Beim Löschen kann durch das freigesetzte CO₂-Volumen sehr schnell eine hohe Konzentration von CO₂ in der Raumluft erreicht werden. Bereits ab 5 bis 8 Volumen-% CO₂ in der Atemluft droht Erstickungsgefahr. Verstärkter Atemantrieb oder Atemnot sind mögliche Warnzeichen.

Was muss beachtet werden?

Das Raumvolumen muss neuerdings mit einer anrechenbaren Raumhöhe von maximal 2 m statt der tatsächlichen Raumhöhe berechnet werden. Beispiel: Bei einem Raum von 5 m Länge, 5 m Breite und 3 m Höhe ist das anrechenbare Volumen nicht mehr 75 m³ (5 x 5 x 3), sondern nur noch 50 m³ (5 x 5 x 2).

Das heißt: Damit eine Person, die einen Brand in einem engen Raum löscht, durch das freigesetzte CO₂ nicht gefährdet wird, muss pro Kilogramm CO₂-Löschmittel mindestens eine freie Grundfläche von 5,5 m² vorhanden sein.

Das bedeutet:

  • 2 kg CO₂-Feuerlöscher erfordern mindestens 11 m² freie Grundfläche,
  • 5 kg CO₂-Feuerlöscher erfordern mindestens 27,5 m² freie Grundfläche.

 

Aufgrund dieser Erkenntnisse sollten Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung anpassen. Überprüfen Sie daher die bereitgestellten CO₂-Löschmittelmengen (Feuerlöscher) in Bezug auf die Raumgrößen. Gegebenenfalls müssen Sie andere technische Maßnahmen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden in kleinen Räumen treffen. Das könnten z. B. andere Löschmittel, von außen zu betätigende Löscheinrichtungen oder Kleinlöschanlagen sein.

Sollte von außen durch einen Türspalt gelöscht werden, sollte dieses Zeichen an der Tür befestigt werden (Link klicken).

Wenn Sie Fragen dazu haben, unterstützen unsere Betriebsbeauftragten/Brandschutzbeauftragten Sie gerne.