Prüfungen für IBC und mobile Dieseltankstellen
Ein Angebot der Karl Meyer Akademie
Intermediate Bulk Container unterliegen gefahrgutrechtlichen Vorschriften, was Zulassung und Prüfungen angeht. Die sogenannten IBCs müssen regelmäßig durch eine vom BAM (Bundesanstalt für Materialforschung) anerkannte Inspektionsstelle inspiziert und geprüft werden. In Abständen von 2,5 und 5 Jahren ab dem Herstellungsdatum sind Prüfungen erforderlich. Unsere Inspektoren können diese Dienstleistung für Sie erledigen.
Alle metallenen Dieseltankstellen und alle starren Kunststoff-Dieseltankstellen müssen einer IBC-Inspektion durch eine zugelassene Inspektionsstelle erhalten:
- in Abständen von nicht mehr als fünf Jahren die Übereinstimmung mit dem Baumuster, der inneren und äußeren Zustand und die Bedienelemente.
- In Zeitabständen von höchstens zweieinhalb Jahren den äußeren Zustand und die einwandfreie Funktion der Bedienungsausrüstung.
- Zudem ist eine Dichtheitsprüfung in Abständen von nicht mehr als zweieinhalb Jahren gemäß 6.5.4.4.2 ADR/RID erforderlich.
IBC-Kunststoffbehälter dürfen maximal fünf Jahre genutzt werden. Nach zweieinhalb Jahren ist die Zwischenprüfung mit Dichtheitsprüfung erforderlich. Dies gilt für Behälter und Tankstellen ab einem Fassungsraum von 450 Liter.
Unterhalb eines Fassungsraumes von 450 Liter kann für Handwerksbetriebe die sogenannte Handwerkerregelung gelten. Diese Behälter benötigen dann keine Zulassung als IBC und dürfen im Rahmen der Freistellung in Zusammenhang mit der Art der Beförderung entspr. 1.1.3.1 c in Verbindung mit der Haupttätigkeit unbegrenzt ohne weitere Prüfungen genutzt werden.
Sie benötigen eine Prüfung? Sprechen Sie uns gerne an, wir prüfen wie eine wirtschaftliche Dienstleistung bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Jannik Hammermeister. Kontaktieren Sie ihn gern telefonisch oder per E-Mail: 04770 801 539 oder jhammermeister@karl-meyer.de