Anpassungen von DGUV Vorschriften
Regelungen zu Unterweisungen und Einsatzzeiten für Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit angepasst
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) plant eine Aktualisierung der Regel 100-001 „Grundlagen der Prävention“ zur DGUV Vorschrift 1. Diese Überarbeitung betrifft unter anderem die Regelungen zu Unterweisungen und soll Anfang 2025 veröffentlicht werden.
Zudem wurde die DGUV Vorschrift 2, die die Einsatzzeiten von Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa) regelt, überarbeitet. Die Grundbetreuung ist in drei Gruppen unterteilt, die genaue Zuordnung eines Unternehmens erfolgt durch die DGUV oder den zuständigen Unfallversicherungsträger, unter Berücksichtigung der jeweiligen branchenspezifischen Gefährdungsrisiken. Je nach Gruppe sind feste Einsatzzeiten pro Mitarbeiter:in und Jahr festgelegt:
- Betriebe mit hohem Gefährdungspotenzial (Gruppe I): 2,5 Stunden
- Betriebe mit mittlerem Gefährdungspotenzial (Gruppe II): 1,5 Stunden
- Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial (Gruppe III): 0,5 Stunden
Diese Zeiten gelten als Gesamtleistung beider Professionen. Dabei ist sicherzustellen, dass sowohl Betriebsärztinnen und -ärzte als auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit jeweils mindestens 20 Prozent der Gesamtzeit, jedoch mindestens 0,2 Stunden pro Jahr und beschäftigter Person, übernehmen.
Die Grundbetreuung umfasst Aufgaben wie die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, die Beratung zu Arbeitsschutzmaßnahmen und die Mitwirkung bei Unterweisungen. Die genaue Aufteilung der Aufgaben und Zeiten zwischen den Betriebsärztinnen und -ärzten und den Sifas erfolgt in Abstimmung mit der Unternehmensleitung und unter Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung.
Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Präventionsarbeit in Unternehmen zu stärken und die Zusammenarbeit zwischen Betriebsärztinnen und -ärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit zu fördern.