Betriebsbeaufragter für Abfall
Rechtliche Grundlagen
Abfallbeauftragter |
KrWG, Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV) |
- Betriebe mit Anlagen nach § 2 Abs. 1 AbfBeauftrV |
- Bestimmte Abfallbesitzer i.S.v. § 27 KrWG, § 2 Abs. 2 AbfBeauftrV. |
- Betreiber bestimmter Rücknahmesysteme, § 2 Abs. 3 AbfBeauftV |
- Betriebe mit den in § 59 Abs. 1 S. 1 KrWG aufgeführten Anlagen, wenn dies die zuständige Behörde nach § 59 ABs. 2 KrWG anordnet |
Als Teil der Karl Meyer Gruppe, die zu Norddeutschlands größten Umweltdienstleistern zählt, bringen wir jahrelange Erfahrung und Know how im Bereich Abfall und Entsorgung mit. Profitieren Sie davon, um die Entsorgung in Ihrem Unternehmen effizient durchzuführen, denn das Thema Entsorgung kann für Sie zu einem echten Wettbewerbsvorteil werden.
Die Beaufsichtigung eines gesetzeskonformen Abfallmanagements im Unternehmen gehört zu den Hauptaufgaben eines Abfallbeauftragten: Von der Entstehung oder Anlieferung des Abfalls bis zu seiner Verwertung oder Beseitigung. Um das Abfallmanagement im Unternehmen kontinuierlich zu optimieren, ist es wichtig, vorausschauend zu arbeiten. Viele Verbesserungsmöglichkeiten im Umgang mit Abfällen können im Unternehmen implementiert werden.
Wobei wir Sie unterstützen können:
- Bei der Erstellung gesetzlich vorgeschriebener Formulare zur Erfüllung Ihrer Unternehmer- und Erzeugerpflichten. Wir unterstützen Sie auch bei der Erstellung der notwendigen elektronischen Entsorgungsnachweise.
- Auf Basis unserer Erfahrungen entwickeln wir Konzepte für Ihr Unternehmen, die zur Entsorgungssicherheit und Kostensenkung beitragen.
- Wir sprechen uns bei Bedarf auch mit den zuständigen Umwelt- und Überwachungsbehörden ab.
- Beratung bei der Einstufung, der Erfassung, dem Transport und der Lagerung Ihrer Abfälle.
- Profitieren Sie von unseren erfahrenen Abfallbeauftragten im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich
Und das sind unsere Leistungen:
Hinweis: Die Kontaktaufnahme erfolgt per unverschlüsselter E-Mail an uns. Dabei handelt es sich um ein nicht sicheres Verfahren und wir empfehlen, uns keine personenbezogenen Daten zu übermitteln bzw. mit diesen sehr sparsam zu sein.