Betriebsbeauftragte für Arbeitssicherheit
Rechtliche Grundlagen
Fachkraft für Arbeitssicherheit |
ASiG, DGUV V2 |
Umfang ist u.a. von der Mitarbeiterzahl abhängig, § 2 Abs. 2 i.V. mit Anlage 1 & 2 DGUV V2 |
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt grundlegende Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das wichtigste Ziel ist in § 1 verankert: Die Gesundheit der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. In der Praxis bedeutet dies, dass der Arbeitgeber für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich ist und Vorsorge gegen Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu treffen hat.
Er muss dazu Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) bestellen, die ihn unterstützen und beraten. Die Beschäftigten müssen über Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz unterwiesen werden und sie haben im Gegenzug die Pflicht, die für ihren Arbeitsplatz geltenden Vorschriften zu beachten.
Und das sind unsere Leistungen:
Unser Betriebsärztlicher Dienst steht Ihnen darüber hinaus zur Verfügung. Sie möchten mehr darüber erfahren? Dann klicken Sie hier:
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