Die Karl Meyer Gruppe. Karl Meyer Akademie

Betriebsbeauftragter für Brandschutz

Rechtliche Grundlagen

Brandschutzbeauftragter
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG9 DGUV Information 205-003
- Nicht explizit vorgeschrieben, aber gemäß § 10 Abs. 2 ArbSchG zweckmaßig
- In einigen Bereichen ist die Bestellung vorgeschrieben (z. B. Ziff. 5. 14. 3. IndBauRL. bei Betrieben mit Industriebauten mit einer Summe der Geschossflächen von mehr als 5000 m²).
- Die Bauaufsichtsbehörde kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorschreiben.

Brände gefährden die Gesundheit und das Leben der Beschäftigten. Sie können erhebliche Schäden an Anlagen und Gebäuden anrichten. Daraus kann unter Umständen eine existenzgefährdende Situation für das Unternehmen entstehen, nämlich wenn die Produktions- oder Liefertätigkeit unmöglich wird.

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten dient deshalb zur Risikovorsorge und wird durch verschiedene gesetzliche Regelungen empfohlen, z.B. im Arbeitsschutzgesetz, aber auch durch Verordnungen über den Bau und Vertrieb, Behörden und Brandversicherer. Zum Teil ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Und das sind unsere Leistungen:

  • Stellung eines betrieblichen Brandschutzbeauftragten
  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer
  • Evakuierungsübung
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Erstellung und Prüfung von Feuerwehrplänen
  • Erstellung von Brandschutzordnungen
  • Überprüfung der Maßnahmen und Auflagen zum Brandschutz aus Genehmigung und Konzepten
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zum Brandschutz inkl. Ermittlung der Löscheinheiten
  • Explosionszonenpläne
  • Brandschutzübung mit praktischem Löschtraining

 

Zweck einer Brandschutzübung ist es, allen Mitarbeitern zu vermitteln, was in einem Brandfall zu tun ist und wie sie sich in einer Notfallsituation verhalten sollten. Außerdem wird ihnen der Umgang mit Feuerlöschgeräten beigebracht. Hierdurch wird das Risiko von Fehlverhalten der Beschäftigten vermindert. Im Falle eines Brandes können sie zügig und überlegt handeln. 

Die Brandschutzübungen bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und werden in der Regel bei Ihnen nach Ihren Anforderungen durchgeführt.

Kontakt Betriebsbeauftragte
Sven Abraham
Betriebsbeauftragter
Stader Straße 55-63 · 21737 Wischhafen
Tel. +49 4770 801 526 · Fax +49 4770 801 8526 · E-Mail sabraham@karl-meyer.de
Jannik Hammermeister
Interne Organisation
Stader Straße 55-63 · 21737 Wischhafen
Tel. +49 4770 801 539 · Fax +49 4770 801 8539 · E-Mail jhammermeister@karl-meyer.de

Hinweis: Die Kontaktaufnahme erfolgt per unverschlüsselter E-Mail an uns. Dabei handelt es sich um ein nicht sicheres Verfahren und wir empfehlen, uns keine personenbezogenen Daten zu übermitteln bzw. mit diesen sehr sparsam zu sein.